Sonntag, 04. Januar 2009
GEZ Gebühren für das iPhone
Ja richtig auch für das iPhone müssen GEZ Gebühren gezahlt werden, die Kollegen vom iPhone Ticker haben mal nachgefragt und bekamen folgende Antwort:
“Das von Ihnen erwähnte iPhone ist in der Lage, Rundfunkdarbietungen aus dem Internet wiederzugeben, es gilt daher als neuartiges Rundfunkgerät und ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt ab Januar 2009 5,76 EUR pro Monat.“
Zum Glück ist das iPhone nur als Zweitgerät zu sehen:
“Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass die Gebühr nur dann zu entrichten ist, wenn es sich bei diesem Gerät um das Erstgerät handelt, sollte der Rundfunkteilnehmer bereits andere herkömmliche Rundfunkgeräte angemeldet haben, gilt im privaten Bereich dieses Gerät ähnlich wie z.B. ein Autoradio als gebührenfreies Zweitgerät, es ist daher nicht gesondert anmelde- und gebührenpflichtig.”
Gefunden bei Robert
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haha wie des klingt “neuartiges Rundfunkgerät”
muss man für andere smartphones dann auch GEZ zahlen