Donnerstag, 13. August 2009
T-Mobile erhält Abmahnung wegen iPhone Werbung
Nachdem sich der Netzbetreiber T-Mobile vor einigen Tagen bereits gegen den Verkauf des iPhones durch Vodafone wehrte, schlagen kleine Internethändler nun zurück. Gestern wurde dem Anbieter, welcher in Deutschland die exklusiven Vermarktungsrechte an Apples beliebtem Smartphone besitzt, eine Abmahnung des Onlinehändlers 3GStore.de zugestellt, welcher sowohl das iPhone 3G als auch das aktuelle iPhone 3GS im Internet ohne zusätzlichen Mobilfunkvertrag und ohne SIM-Lock vertreibt. Der Betreiber des Onlineshops betont, dass die Geräte bei ihm völlig legal gekauft werden können, und vor allem für diejenigen geeignet sind, welche ihr Handy mit mehreren SIM-Karten nutzen möchten oder bereits einen Vertrag mit einem anderen Mobilfunkanbieter abgeschlossen haben. Bei den angebotenen Geräten handelt es sich um Import-Modelle aus anderen EU-Ländern.
In der Abmahnung, welche er T-Mobile zustellte bemängelt er, dass der Netzbetreiber das beliebte Smartphone mit dem Slogan „Exklusiv bei T-Mobile“ bewirbt, was seiner Meinung nach irreführend für Kunden sei, da dies so nicht zutrifft. Tatsächlich ist das iPhone in verschiedenen Onlineshops ebenso erhältlich wie bei dem Netzbetreiber.
Er fordert deshalb, dass T-Mobile diesen Slogan künftig nicht mehr in der Werbung nutzt und eine entsprechende Unterlassungserklärung bis spätestens 17. August, 16,00 Uhr unterzeichnet.
Bisher hat sich T-Mobile selbst zu diesem Sachverhalt noch nicht geäußert.
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iPhone, iPhone 3GS, iphone ohne Vertrag, T-Mobile, Tarifwechsel mit iPhone 3G S
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